Es gibt immer eine Lösung –
nur die Wege dorthin sind unterschiedlich

Ein Schiedsgutachten ist der effektivste Weg eine Lösung zu finden

Ein Schiedsgutachten steht für eine Einigung ohne Gericht.



Schiedsgutachten nach §§ 317 ff BGB bietet eine Konfliktlösung ohne Beschreitung des Rechtswegs. Das Schiedsgutachten wird, im Unterschied zu einem Privatgutachten, von beiden Parteien mit einem Schieds­gutachter­vertrag beauftragt. Die Parteien einigen sich im Vorfeld auf einen Sachverständigen und verpflichten sich, das Ergebnis des Schieds­gut­achtens anzuerkennen. Eine Schieds­gutachter­vereinbarung setzt voraus, dass die Konflikt­parteien an einer einvernehmlichen und kostenminimierenden Lösung interessiert sind.

Wir bieten eine Schiedsgutachtenlösung zu den Bereichen ‚Bautechnik‘ und ‚Haustechnik‘ an.





 

Expertise

Erfahrung
Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis
Struktur
Bautechnik und Haustechnik






Wir über uns



ö.b.u.v. Sachverständige für

  • Schäden an Gebäuden
  • Gas- und Wasserinstallation im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk














Hinweise

Der Verfahrensablauf und die Randbedingungen eines Schiedsgutachterverfahrens nach §§ 317 ff BGB sind nicht abschließend geregelt. Es sind deshalb die Hinweise zu beachten.